Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Freiheit, uns zu beauftragen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen.

Allerdings wird nicht das Kostenrisiko aus jedem Rechtsgebiet abgedeckt – dies hängt von der Art Ihrer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung ab. Trotz umfassenden Rechtsschutzes sind bestimmte Risikoarten von allen Rechtsschutzversicherern gleichermaßen ausgeschlossen: So können Sie etwa ein Scheidungsverfahren, einen Erbrechtsprozess oder einen Prozess um Mängel an Ihrem Neubau nicht mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung führen – in derartigen Angelegenheiten werden ausschließlich die Kosten einer Beratung getragen.

Wir sind Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Rechtsschutzes behilflich und erholen für Sie eine so genannte Deckungszusage, sofern Sie Ihnen nicht bereits vorliegt. Bringen Sie daher Ihre Versicherungspolice mit.

Bitte beachten Sie auch, dass häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde und sich daher die Kostenerstattung Ihres Versicherers um diesen Betrag kürzt.

Prozessfinanzierung

Zwischenzeitlich treten auf dem Markt Unternehmen auf, die Prozesskosten finanzieren (nicht zu verwechseln mit der Rechtsschutzversicherung). In geeigneten Fällen, bei denen die gerichtliche Tätigkeit (sehr) erfolgversprechend ist, schießt der Prozessfinanzierer die notwendigen Kosten vor, erhält allerdings abschließend eine erhebliche Erfolgsbeteiligung.

Im Normalfall kommt eine derartige Prozessfinanzierung eher nicht in Betracht.